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Satzung der Kanoniere des Kanonenzuges Essern

 

1.  

Ein Kanonier muß das 25. Lebensjahr vollendet haben, männlich und Mitglied des Schützenvereins Essern sein.

 

2.  

Der Kanonenzug hat maximal 12 aktive, jedoch nicht weniger wie 7 aktive Mitglieder.

 

3.  

Jeder neue Kanonier hat eine Geldeinlage zu zahlen und einen Einstand zu geben.

 

4.  

Ein neuer Kanonier kann nur nach Wahl durch die Hauptversammlung aufgenommen werden. Es können nur Mitglieder des Schützenvereins

Essern gewählt werden.

 

5.  

Ein ausscheidener Kanonier bleibt auf Lebenszeit passives Mitglied des

Kanonenzuges mit dem Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

Jedoch hat er mit seinem Ausscheiden kein Wahlrecht mehr.

 

6.  

Die Hauptversammlung wählt einen Zugführer, seinen Stellvertreter und einen Kassierer aus den Reihen der aktiven Mitglieder.

Eine Wahlperiode dauert 2 Jahre.

Der Kassierer vertritt den Zugführer und seinen Stellvertreter bei Abwesenheit.

 

7.  

Die Hauptversammlung wählt jährlich einen Fahrer.

 

8.  

Die Hauptversammlung wählt jährlich einen Gastkanonier. 

Es können nur Mitglieder des Schützenvereins Essern unabhängig vom Geschlecht gewählt werden.

 

9.  

Die Hauptversammlung besteht aus allen aktiven Kanonieren und findet jährlich am ersten Wochenende im Dezember statt.

 

10.

Wahlergebnisse bedürfen ausnahmslos der Einstimmigkeit, wobei

Enthaltungen nicht gewertet werden.

 

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